Haftpflichtschäden

Sie hatten einen Unfall an dem Sie keine Schuld tragen, dann ist der Verursacher des Schadens bzw. dessen Versicherung verpflichtet, Ihr Fahrzeug wieder in den Zustand zu bringen, den es vor dem Unfall hatte. Im Klartext heißt dies: Sie bekommen die Reparatur in dem Umfang bezahlt, der zur Beseitigung des durch den Unfall entstandenen Schadens notwendig ist. Dies gilt für alle Kosten, die Ihnen bei der Instandsetzung oder dem Kauf eines vergleichbaren Fahrzeuges entstehen.

Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden nachzuweisen. Meine Haftpflichtgutachten können Ihnen dabei helfen. Ich dokumentiere den Schaden, die Schadenshöhe und prüfe, anhand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges, die Durchführbarkeit der Instandsetzung. Dabei muss die Versicherung des Unfallverursachers auch Ihre Kosten für ein neutrales Gutachten übernehmen.

Kaskoschäden

Im Falle eines durch Sie verursachten Unfalls, eines aufgebrochenen Fahrzeugs, eines Wildunfalls, eines Naturschadens oder eines unverschuldeten Fahrzeugbrandes ist Ihre Kaskoversicherung zuständig. Der Kaskoschaden ist im Gegensatz zum Haftpflichtschaden kein gesetzlicher Anspruch, sondern basiert auf dem Vertragsrecht. Das bedeutet für Sie, die Versicherung ist weisungsberechtigt und Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen.