Neben den klassischen Gutachten zur Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswerten, Restwerten, Reparaturdauer und des merkantilen Minderwertes nach einem Unfall erstelle ich regelmäßig auch Sondergutachten. Dies sind Gutachten, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.

Dies können Gutachten zu einzelnen Bauteilen, wie Motoren, Getiebeschäden oder Zahnriemen aber auch Gutachten zu Brandschäden, Einbruch- und Diebstahlschäden, Hagel- und Sturmschäden oder Waschanlagenschäden sein. In diesen Fällen ist es schwierig, die Ursachen der eigenen Versicherung gegenüber zu belegen. In meiner Eigenschaft als Kfz-Gutachter helfe ich Ihnen da aus.

Meine Sondergutachten beschreiben das Schadenbild, die Ursachen und den Schadenhergang. Dabei nehme ich zu den Kosten sowie der Schadenbehebung Stellung. Ich analysiere mit modernsten Methoden das Schadenbild und beurteile mit meiner umfangreichen und langjährigen Erfahrung die technischen Zusammenhänge.

Somit erhalten Sie oder Ihr Rechtsanwalt ein fundiertes Hilfsmittel, um in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher, einer Versicherung oder einem Kfz-Betrieb geltend zu machen.

sondergutachten

Wann sollten Sie meinen Sondergutachtenservice nutzen?

  • Bei jeder Form von Motor- oder Getriebeschaden sowie bei technischen Fehlern.
  • Bei Schäden, die auch nach mehreren Werkstattbesuchen nicht behoben wurden.
  • Bei Kauf eines Gebrauchtwagens
    • Zur Überprüfung des Fahrzeuges auf Vorschäden.
    • Zur Feststellung von tatsächlicher Unfallfreiheit.
    • Zur Feststellung von Tachomanipulation.

Kommen Ihnen diese Probleme bekannt vor? Dann machen Sie noch heute einen Termin bei mir.