Neue gesetzliche Richtlinien für das Kfz-Gewerbe in Hessen ab 2024
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU in Kraft, die auch das Kfz-Gewerbe in Hessen betrifft. Diese Verordnung legt umfassende Pflichten für Unternehmen fest, die neue oder gebrauchte Produkte, einschließlich Fahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör, auf dem europäischen Markt bereitstellen oder vertreiben.